Fortbildungen nachweisen – DFP
Ab 2016 müssen auch angestellte Ärztinnen und Ärzte den DFP-Fortbildungsnachweis erbringen. Dazu gibt es nun Sprechstunden in den NÖ Kliniken.
Mit 1. September 2016 wird erstmals die gesetzlich verankerte Fortbildungsverpflichtung aller österreichischen Ärztinnen und Ärzte flächendeckend durch die Österreichische Ärztekammer überprüft. Damit wird der Nachweis der Fortbildungsverpflichtung nun auch für angestellte Ärzte relevant (für Niedergelassene seit 2012).
Ärzte brauchen laufende Fortbildung, um den tagtäglichen Herausforderungen in einer sich rasch verändernden Umwelt gewachsen zu sein, sagt Dr. Martina Hasenhündl, Leiterin der Fortbildungsakademie der Ärztekammer für NÖ: „An den Teilnehmerzahlen und gebuchten Fortbildungspunkten sehen wir, dass sich Ärzte regelmäßig und intensiv fortbilden, aber bislang nur sehr zögerlich für das Fortbildungsdiplom einreichen. Doch das Fortbildungsdiplom ist der einfachste Weg, den gesetzlichen Fortbildungsnachweis zu erbringen!“
Bei den DFP-Sprechstunden in den NÖ Landes- und Universitätskliniken können Sie sich vor Ort über das Diplomfortbildungsprogramm informieren, offene Fragen zum Fortbildungsnachweis klären und Ihre Teilnahmebestätigungen direkt bei diesen Terminen abgeben. „Wir erledigen dann den Rest und beraten Sie individuell auf Ihrem Weg zum DFP-Diplom“, sagt Hasenhündl.
Informationen: Ärztekammer für NÖ, www.arztnoe.at/DFP2016






