Kolumne | Peter Maschat
Berechtigte Sorgen der Pflege

Dipl. KH-BW KR Peter Maschat, MAS, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Kliniken und Pflegeheime des Landes NÖ, Tel.: 02742/9005-12380
Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz liegt vor und ist gerade in Diskussion, denn noch sind viele Punkte offen und es gibt viele Änderungswünsche und viel Kritik am Entwurf. Derzeit läuft ein Konsultationsprozess, da sich die Folgekosten dieser Novelle noch nicht beziffern lassen.
Was positiv an der vorgelegten Novelle ist, ist die Akademisierung der Pflege. Niederösterreich ist hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern gut aufgestellt, weil Pflegekräfte bereits jetzt an den drei Fachhochschulen in Krems, Wiener Neustadt und St. Pölten ausgebildet werden.
Die diplomierten Pflegekräfte werden künftig mit einem dreijährigen Curriculum an den Fachhochschulen ausgebildet. Die bisherige Pflegehilfe, eine einjährige Ausbildung, heißt künftig Pflegeassistenz. Künftig gibt es neu die Pflege-Fachassistenz, die zwei Jahre Ausbildung haben wird. Diese Gruppe wird den Großteil der Pflegekräfte stellen.Bei den Sonderausbildungen für psychiatrische Krankenpflege und Kinderkrankenpflege lag zu Redaktionsschluss noch kein Vorschlag für eine Neuregelung vor.
Immer mehr derzeitige §15-Aufgaben – „Mitverantwortliche Tätigkeit“ – werden in den NÖ Kliniken von der Pflege übernommen, und dieser Bereich soll geringfügig ausgeweitet werden. Derzeit müssen Ärzte diese Aufgaben schriftlich anordnen. In der Neuregelung ist vorgesehen, dass diese Anordnung auch im Nachhinein geschehen kann.




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