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Neue Chancen für die Pflege

Und los geht’s: Die Pflegeschulen in NÖ sind bereit für die Neuerungen, die die Novelle des Pflegegesetzes bringt und bieten maßgeschneiderte Aufschulungen und Weiterbildungen.


„Die Novelle des Pflege­gesetzes bietet nun drei moderne, attraktive Berufsbilder, die den Pflegekräften mehr Verantwortung übergibt, und das ist gut so.“ Roman Gaal, MSc, MAS, Leiter der Abteilung Pflege, nicht ärztliche Gesundheitsberufe und Ausbildung

„Wir warten noch auf einige gesetzliche Grundlagen, etwa auf die Ausbildungsverordnung für die Pflegefachassistenz oder für einige Sonderausbildungen.“ Annabell Heiss, BA, MA, MA, Bereich Ausbildung in der Abteilung Pflege, nicht ärztliche Gesundheitsberufe und Ausbildung

„Es gibt keinen Grund für Ängste, denn niemand gerät durch die Novelle unter Druck: Im Dienstrecht ist schon bisher festgehalten, was man tun darf und was nicht, und das zählt mehr als das Berufsrecht.“ Christian Anders, MSc, Direktor der Schule für Gesundheits-und Krankenpflege in Amstetten

„Wir haben jetzt drei moderne, sehr attraktive Berufsbilder. Die Verantwortung der Pflegekräfte steigt auf allen Ebenen. Das sehe ich sehr positiv.“ Regina Lang, MBA, Direktorin der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Baden

Die Novelle des Pflegegesetzes ist in Kraft. Damit ändert sich einiges. Die größte Veränderung: Statt bisher zwei gibt es nun drei Stufen in der Pflege.

  • Aus der Pflegehilfe wurde mit 1. September 2016 die Pflegeassistenz.
  • Neu ist die Pflegefachassistenz mit zweijähriger Ausbildung.
  • Der gehobene Dienst kann weiterhin an den Fachhochschulen und bis 2024 an den Pflegeschulen der Kliniken ausgebildet werden. Und es gibt weitere Spezialisierungen (siehe Kasten Seite 11).

Diese Novelle gilt als die größte Veränderung in der Pflege seit 1997, denn das neue Berufsbild der Pflegefachassistenz wird die Aufteilung der Arbeit in den Stationen verändern. Außerdem erhalten gehobener Dienst und Pflegeassistenz erweiterte Kompetenzen.
„Wir haben jetzt drei moderne, sehr attraktive Berufsbilder“, ist Regina Lang überzeugt. Die Direktorin der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Baden sieht vor allem Vorteile für die Pflege und freut sich über die lange ersehnte Novelle. „Die Verantwortung der Pflegekräfte steigt auf allen Ebenen. Das sehe ich sehr positiv.“

Pflegeassistenz statt Pflegehilfe
Sämtliche Pflegehelferinnen und Pflegehelfer tragen seit 1. September die Berufsbezeichnung Pflegeassistenz. Diese Fachkräfte mit einjähriger Ausbildung arbeiten nach Anordnung und unter Aufsicht. Ihre Handlungskompetenzen wurden durch die Novelle erweitert. „Hier zählt aber das Dienstrecht mehr als das Berufsrecht“, beruhigt Christian Anders, Direktor der Schule für Gesundheits-und Krankenpflege in Amstetten: „Niemand muss befürchten, nicht arbeiten zu können. Denn im Dienstrecht ist festgehalten, was man tun darf und was nicht, und das ändert sich durch die Gesetzesreform ja nicht. In nur vier Tagen Aufschulung lernt die Pflegeassistenz alle zusätzlichen Kompetenzen.“ Wichtig zu wissen: Es gibt keine Frist, bis wann man die Aufschulung absolvieren muss. „Der Zeitpunkt ist gekommen, wenn das Klinikum die Kompetenzen in der Praxis braucht“, sagt er. Diese Aufschulungen können die Pflegeschulen anbieten.

Für die Ausbildung der neuen Pflegeassistenz an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der NÖ Kliniken gibt es zwar noch keine Ausbildungsverordnung aus dem Gesundheitsministerium, doch das sei kein Problem, sagt Mag. Josef Brandstötter, Direktor der Schule für Gesundheits-und Krankenpflege in Hollabrunn: „Statt um Tätigkeitsbereiche geht es nun in allen Ausbildungen um Kompetenzbereiche. Wir wissen ja, was unsere Absolventen in den Kliniken brauchen und sind dazu in regem Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegedirektionen. Dieser Prozess läuft landesweit für alle Schulen gleich, wir adaptieren die Ausbildung laufend.“

Kompetenzerweiterung
Neu sind Kompetenzerweiterungen für die Pflegeberufe nicht. So gab es etwa schon 2003 für die Pflegehilfe die Insulin-Aufschulungen, weiß Roman Gaal, Leiter der Pflegeabteilung der NÖ Landeskliniken-Holding: „Das war damals auch so ein Baustein, wir haben in den Kliniken Erfahrung damit. Und auch für die Pflegeschulen ist das tägliches Brot.“ Kompetenzerweiterungen gibt es durch die Novelle auch für den gehobenen Dienst – wo es ebenso wie für die Pflegeassistenz zahlreiche Bildungsangebote in den Kliniken und Schulen gibt (siehe Seite 16, Bildungsangebot). Für den gehobenen Dienst sind die Kompetenz-erweiterungen massiver, weiß Direktorin Lang, doch auch hier gilt Dienstrecht vor Berufsrecht: „Bis zu 10.000 Fachkräfte sind in den Kliniken und Heimen in Niederösterreich betroffen. Die Schulen werden in den nächsten Jahren laufend Angebote machen. Derartige Trainings bieten wir ja auch schon jetzt, zum Beispiel für Wieder­einsteigerinnen und -einsteiger: Wer sich sorgt, etwas nicht oder nicht mehr zu können, kann Refreshing-Kurse besuchen.“

Spezialisierungen
Noch bis 2023 bieten die Pflegeschulen in NÖ je nach Bedarf in den Regionen und in Absprache mit der NÖ Landeskliniken-Holding die dreijährige Ausbildung zum gehobenen Dienst an. 2017 startet diese Ausbildung noch an allen zwölf Schulstandorten. Die dreijährige Ausbildung zur psychiatrischen Krankenpflege beginnt 2017 allerdings zum letzten Mal, künftig gibt es nur mehr die Sonderausbildung nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung. Diese wird, wie alle Sonderausbildungen (siehe Kasten „Was ist neu?“)berufsbegleitend oder als Vollzeit-Ausbildung angeboten.

Annabell Heiss von der Abteilung Pflege der NÖ Landeskliniken-Holding: „Auch hier warten wir noch auf gesetzliche Grundlagen, zum Beispiel für die Sonderausbildungen für Hospiz- und Palliativpflege oder für die psychogeriatrische Pflege für den Langzeit-Bereich.“ Noch eine Neuerung bringt die Novelle: Die Bezeichnung Gesundheits- und Krankenschwester gibt es nicht mehr, sondern diese wurde auf Gesundheits- und Krankenpflegerin geändert.


Fragen & Antworten

Ich bin Pflegeassistenz – kann ich die Pflegefachassistenz machen?
Ja. Dafür gibt es verschiedene Modelle:

  • Wenn man die Freistellung und damit unbezahlten Urlaub durch die Pflegedirektion bekommt, kann man ein Jahr in Bildungskarenz gehen und erhält Unterstützung vom AMS (Arbeitsmarktservice). Die Ausbildungskosten trägt das Land NÖ.
  • Erhält man keine Freistellung, muss man für die Weiterbildung kündigen. Die Förderprogramme ändern sich aber derzeit.


Kann ich mit meiner Pflegehelfer-Ausbildung eine verkürzte Ausbildung für den gehobenen Dienst machen?
Ja, nach zwei Jahren Praxis ist die verkürzte zweijährige Diplom-Ausbildung möglich – noch so lange es die Diplom-Ausbildung an den Schulen gibt. Die noch fehlenden Inhalte des ersten Diplom-Ausbildungsjahres lernt man im Selbststudium nach. Somit hat man dann ebenfalls eine dreijährige Ausbildung.

Kann ich als Pflegefachassistenz die Berufsreifeprüfung machen, um später an der Fachhochschule zu lernen?
Auch das geht: Die meisten Schulen organisieren zur Ausbildung der Pflegefachassistenz die Berufsreifeprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik. Viertes Fach ist die Pflegeausbildung.

 

Was ist neu? Die Novelle des Pflegegesetzes

Statt Pflegehilfe und gehobener Dienst gibt es künftig drei Stufen:
Das Berufsbild der bisherigen Pflegehilfe, nunmehr Pflegeassistenz, bildet die Basis einer abgestuften professionellen Gesundheits- und
Krankenpflege. Die Pflegeassistenz arbeitet nach Anordnung und unter Aufsicht. Die Ausbildung dauert ein Jahr. Die Ausbildung erfolgt in den
Pflegeschulen der NÖ Kliniken. Das Berufsbild enthält nicht mehr hauswirtschaftliche und logistische Aufgaben; diese sollen von anderen Berufen übernommen werden, wie zum Beispiel von Servicekräften.

Die neu geschaffene Pflegefachassistenz mit zweijähriger Ausbildung entlastet den gehobenen Dienst bei pflegerischen, therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen. Die Pflegefachassistenz arbeitet nach Anordnung, aber eigenverantwortlich ohne verpflichtende Aufsicht. Ausgebildet werden Pflegefachassistenzen in den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der NÖ Kliniken. Sie erhalten Zugang zur Berufsreifeprüfung.

Der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege wird an den Fachhochschulen und kann bis 2024 an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege der Kliniken ausgebildet werden. Spezialisieren kann man sich erst nach dieser dreijährigen Grundausbildung, und zwar auf:

  • Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
  • Intensivpflege
  • Anästhesiepflege
  • Pflege bei Nierenersatztherapie
  • Pflege im Operationsbereich
  • Krankenhaushygiene
  • Wundmanagement und Stomaversorgung NEU
  • Hospiz- und Palliativversorgung NEU
  • Psychogeriatrische Pflege NEU