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Altersteilzeit – aktuell & gefragt

Das Modell „Altersteilzeit“ bietet Vertrags­bediensteten die Möglichkeit, in den letztenJahren vor der Pension weniger zu arbeiten – ohne größere finanzielle Einbußen und mit Wahrung der vollen pensionsrechtlichen Ansprüche.


Dipl. KH-BW KR Peter Maschat

Gedacht ist das Modell für jene, die die Folgen langjähriger körperlicher Belastungen spüren.
Es gibt zwei Varianten:

  • kontinuierlich über maximal fünf Jahre: z. B. Herabsetzung um 50 % bedeutet bei einer vollbeschäftigten Person eine wöchentliche Arbeitsleistung von 20 Stunden.
  • geblockt maximal für ein Jahr vor Pensionsantritt: z. B. Herabsetzung um 50 % bedeutet bei einer vollbeschäftigten Person: Die wöchentliche Arbeitsleistung beträgt für 6 Monate 40 Wochenstunden und 6 Monate Freizeit.

Die gesetzliche Normalarbeitszeit wird auf 40 bis 60 % (16 bis 24 Wochenstunden) gesenkt. Der Lohnausgleich beträgt 50 % der Differenz zum durchschnittlichen Entgelt des letzten Jahres (z. B. bei Reduktion auf 20 Wochenstunden: effektiv 75 % Besoldung, davon zahlt 50 % das Land NÖ und 25 % das AMS).
Die Vorteile: Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse laufen wie bisher weiter, auch Ansprüche auf Abfertigung oder Dienstjubiläen bleiben bestehen.
Nutzen kann dieses Modell, wer laut Dienstvertrag mindestens 32 Wochenstunden arbeitet (zumindest ein Jahr vor Abschluss der Vereinbarung) und in den letzten 25 Jahren zumindest 15 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, und zwar  z. B. Landesbedienstete der verschiedenen medizinisch-technischen Dienste, Fürsorge-, Pflege- oder Erzieherdienste, Facharbeiter/Professionisten, Reinigungskräfte, un- und angelernte Mitarbeiter, Kinderbetreuer, Therapiehelfer, Küchenleiter, Stations-/Abteilungshelfer, Sanitätshilfsdienst, Fachsozial­betreuer, Pflegehelfer, Diplompersonal, Hebammen, Behinderten-, Sozialpädagogen oder Leiter Magazin.
Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Der Antrag sollte gut drei Monate vor dem geplanten Antritt gestellt werden. Lassen Sie sich rechtzeitig von Ihrem Betriebsrat oder dem Zentralbetriebsrat beraten.

Dipl. KH-BW KR Peter Maschat, MAS
Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Kliniken und Pflegeheime des Landes NÖ, Tel.: 02742/9005-12380, peter.maschat(at)noel.gv.at