Ein Meilenstein
Das neue Spitalsärztegesetz hilft, die medizinische Versorgung in den Landeskliniken zu sichern. Holding-Zentrale und Personalabteilung des Landes NÖ arbeiten gemeinsam an der Umsetzung.

Über das neue Spitalsärztegesetz informierte Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka (3.v.r.) persönlich in allen Regionen des Landes, zum Abschluss im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf. Mit dabei waren Mag. Andreas Achatz, Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten B, der Regionalmanager Weinviertel DI Jürgen Tiefenbacher, Landesvorstands-Mitglied GÖD NÖ Eduard Böhm, der Kaufmännische Geschäftsführer der NÖ Landeskliniken-Holding Dipl. KH-BW Helmut Krenn, der Vizepräsident der NÖ Ärztekammer Dr. Ronald Gallob und der stv. Zentralbetriebsrats-Vorsitzende der NÖ Landeskrankenhäuser und NÖ Landespflegeheime, Gottfried Feiertag.

Dipl. KH-BW Helmut Krenn, Kaufmännischer Geschäftsführer der NÖ Landeskliniken-Holding, und Mag. Andreas Achatz, Leiter der Personalabteilung LAD2-B des Landes NÖ, beschäftigen sich intensiv mit den Fragen rund um das neue NÖ Spitalsärztegesetz.
Immer genügend Ärzte für die NÖ Landeskliniken zu haben ist ein wichtiges gemeinsames Ziel für Dipl. KH-BW Helmut Krenn, Kaufmännischer Geschäftsführer der NÖ Landeskliniken-Holding, und Mag. Andreas Achatz, Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten B (LAD2-B). Das hauptsächliche Ziel ihrer Arbeit ist die flächendeckende Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Und dafür ist das neue Spitalsärztegesetz (NÖ SÄG) ein wichtiger Meilenstein, sagt Krenn, denn es werde angesichts des laufenden Ärztebedarfs zunehmend herausfordernd, für alle Standorte genügend Ärzte zu finden. „Damit haben wir jetzt in Österreich die attraktivste Gehaltsregelung für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte.“ Eine Regelung, die transparent und leistungsbezogen ist und sich gleichzeitig an den Bedürfnissen und Gegebenheiten der NÖ Landeskliniken orientiere.
Vertrauensbasis der Verhandler
Vorangegangen sind dieser Gesetzesänderung zahlreiche Verhandlungen zwischen Spitalsärztevertretern, Gewerkschaft, Zentralbetriebsrat, NÖ Landeskliniken- Holding und dem Land NÖ als Arbeitgeber, die anfangs noch von gegenseitigem Abtasten geprägt waren. Die Beteiligten ließen nicht locker, setzten sich ein gutes Jahr lang immer wieder gemeinsam an den Tisch und diskutierten grundlegend. Sie festigten mit der Zeit ihr gegenseitiges Vertrauen und legten schließlich eine komplette Neuregelung der Ärztebesoldung auf den Tisch, die am 6. Juli im NÖ Landtag beschlossen werden konnte. Ziel der Verhandlungen war – und das ist wohl das Geheimnis des Erfolges, der langfristig nicht hoch genug eingeschätzt werden kann – nicht ein gewisser Prozentsatz an Gehaltserhöhung, sondern ein komplett neues Besoldungssystem. Die neue Besoldung greift die gesetzlichen Vorgaben des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KAAZG) auf und passt nun zu den betrieblichen Notwendigkeiten in den NÖ Landeskliniken, die äußerst unterschiedlich sind – ob in einem großen Landesklinikum im Zentralraum wie St. Pölten oder in einem kleinen wie zum Beispiel Melk, Stichwort: Nachtdienste. Die Spitzenvertreter des Verhandlerteams wie Ärztekammer-Vizepräsident OA Dr. Ronald Gallob, Zentralbetriebsratsobmann Dipl. KH-BW KR Peter Maschat, MAS, und sowohl Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll als auch Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka versicherten schon bei der Pressekonferenz zur Neuregelung, dass die Gesprächsbasis bestens und von echtem Vertrauen getragen sei. Weiterhin werde man im Dialog bleiben, um die Regelungen für die Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft an deren Bedürfnisse und an die sich durch die demografische Entwicklung verändernden Notwendigkeiten der NÖ Landeskliniken anzupassen.
Umsetzung im Klinikalltag
Für Helmut Krenn und Andreas Achatz, die tagtäglich mit den Auswirkungen der Neuregelung in den Kliniken konfrontiert sind und an den entsprechenden Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Führungskräften in den einzelnen Kliniken arbeiten, ist das neue SÄG ein Meilenstein. Denn nun werde ein (im Österreich-Vergleich der Spitalsärzte) wirklich zukunftsweisendes Grundgehalt bezahlt: Das Grundgehalt aller NÖ Spitalsärzte wird mit 1. Oktober 2012 erhöht, für einen Oberarzt zum Beispiel um bis zu 800 Euro pro Monat. Die Überstundenabgeltung ändert sich deutlich, allerdings erst später: Bis zur 35. Überstunde werden sie 1:1,5 abgegolten, ab der 36. mit dem halben Stundenlohn. Das Ziel: Spitalsärztinnen und -ärzten soll ein attraktiver Grundlohn – unabhängig von der Anzahl der Überstunden – gesichert sein. Diese Regelung gilt ab 1. Jänner 2014, bis dahin werden alle Überstunden wie bisher abgegolten, doch dient als Berechnungsgrundlage der aufgrund der Besoldungsreform erhöhte Grundlohn. Ein wichtiges Ziel ist für Krenn und Achatz, dass mit der Neuregelung irgendwann die Betriebsvereinbarungen unnötig werden, die es derzeit noch für viele Standorte gibt. Und ebenso wichtig ist ihnen der sorgsame Umgang mit den Kräften der Mitarbeiter, sagt Krenn: „Die Arbeitsbedingungen in den Kliniken müssen so sein, dass unsere Ärztinnen und Ärzte bis zur Pension arbeiten können, ohne sich zu früh zu verausgaben.“ Ein wichtiger Baustein dafür seien die 14 verschiedenen Arbeitszeitmodelle mit sehr unterschiedlichen Stundenobergrenzen, aus denen Ärztinnen und Ärzte jeweils für ein Jahr eines auswählen können. Doch das neue Spitalsärztegesetz – das betonen alle Beteiligten – ist erst der Anfang. Das Weiterarbeiten an einer Strukturreform steht für die kommenden Monate und Jahre an und wird wohl auch noch einige Zeit laufen. Derzeit gibt es aber erst einmal eine Variante, mit der sowohl die Vertreterinnen und Vertreter der ärztlichen Belegschaft als auch die Verantwortungsträger gut leben können und die Andreas Achatz und Helmut Krenn unisono als leistungsgerechte Honorierung sehen, mit der die hohe Arbeitsbelastung der Spitalsärztinnen und -ärzte gut abgegolten werden kann.
INFOBOX
Dienstrechtliche Änderungen ab 1. Oktober 2012 (Auszug)
- Neudefinition Dauersekundararzt: Das SÄG nennt sie „Allgemeinmedizinerin/ Allgemeinmediziner in öffentlicher Anstellung“.
- Nebentätigkeit wie Unterrichten in Krankenpflegeschule, Mithelfen auf Recruitingmessen für Turnusärzte etc.: Die Neuregelung verlangt eine Einigung über das Entgelt zwischen Rechtsträger und Spitalsarzt.
- Nebenbeschäftigung (Ordination, Vertretungen im niedergelassenen Bereich etc.): Sie wird nur untersagt, wenn die Gefahr der Befangenheit oder Gefährdung dienstlicher Aufgaben oder Interessen gegeben ist. Der Genehmigungsvorbehalt wurde beschränkt auf ärztliche Tätigkeiten in einer Krankenanstalt, die von einem anderen Rechtsträger betrieben wird.
- Geschenkannahmeverbot: Bediensteten ist es untersagt, für sich oder Dritte ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Ausgenommen sind orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert sowie Ehrengeschenke.
- Abfertigung: Im Eigenkündigungsfall besteht lediglich ein Abfertigungsanspruch bei Eröffnung einer Kassenordination in NÖ.
- Papa-Monat: Ein Anspruch auf einmonatige Frühkarenz für Väter wird nunmehr eingeführt.
- Die Freistellung aus Anlass der Pflege eines behinderten Kindes ist unter bestimmten Voraussetzungen ohne Entgeltfortzahlung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres des Kindes möglich.
- Aliquotierung der Kinderzulage für Teilzeitbeschäftigte: Kinderzulage, Studienbeihilfe und Lehrlingsbeihilfe werden nicht mehr verringert, wenn das Beschäftigungsausmaß zumindest die Hälfte der Normalleistung beträgt.
- Postensuchtage: Bei Dienstgeberkündigung besteht der Anspruch auf bezahlte Freistellung im Ausmaß von acht Stunden pro Woche zur Anbahnung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses.





